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Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS) – China

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RoHS-Richtlinie (China)

Am 28. Februar 2006 trat in China ein neues Gesetz mit dem Namen „Administration on the Control of Pollution Caused by Electronic Information Products“ (ACPEIP) in Kraft, ein Gesetz zur Kontrolle der durch elektronische Datenprodukte verursachten Umweltverschmutzung. ACPEIP wird häufig als „China RoHS“ bezeichnet, weil es hinsichtlich des Verbots bestimmter Substanzen durchaus Ähnlichkeiten zur EU-Direktive für die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) aufweist.

Anders als die EU RoHS geht es in der China RoHS jedoch nur um Produkte und Komponenten, die in der publizierten Liste elektronischer Datenprodukte (Electronic Information Products, EIP) aufgeführt sind.

Keines unserer Produkte fällt gegenwärtig in den Geltungsbereich der China RoHS. Unsere Sensoren fallen nicht unter die Kriterien des Gesetzes, da die meisten von ihnen auf B2B-Basis oder an Distributoren verkauft werden. In jedem Fall gilt jedoch: Sollten unsere Sensoren in Produkte integriert werden, die der Überwachung durch dieses Gesetz unterliegen, können wir hinsichtlich verbotener Substanzen Informationen zur Zusammensetzung unserer Sensoren liefern.

Das ACPEIP reguliert auf dem chinesischen Markt die Verbreitung elektronischer Datenprodukte (EIPs), bei denen die in der Industrienorm SJ/T 11363-2006 festgelegten Grenzwerte für nachfolgend aufgeführte Bestandteile eingehalten werden:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (Hg)
  • Kadmium (Cd)
  • Sechswertiges Chrom (Cr6+)
  • Polybromierte Biphenyle (PBBs)
  • Polybromiertes Diphenylether (PBDE)

Die maximal zulässigen Grenzwerte entsprechen im Wesentlichen denen, die in der RoHS-Entscheidung der EU-Kommission (2005/618/EG) publiziert wurden. Die ACPEIP enthält aber auch eine Reihe von Bestimmungen, die über die RoHS-Direktive hinausgehen. Das chinesische Gesetz verlangt beispielsweise, dass bestimmte Etiketten und Zusatzinformationen an den verzeichneten EIPs angebracht werden müssen. Bis Ende 2007/Anfang 2008 werden auch Tests und Zertifizierungen für bestimmte EIPs obligatorisch.

Alle EIPs, die in China hergestellt oder nach China importiert werden, fallen unter die Bestimmungen des ACPEIP. Die Bestimmungen hinsichtlich Etikettierung und Zusatzinformationen betreffen alle EIPs. Andererseits sind Verbote bestimmter Substanzen und Forderungen nach einer Zertifizierung vor Beginn der Markteinführung nur für solche EIPs relevant, die in einem speziellen Schlüsselproduktkatalog definiert werden sollen. Die endgültigen Regeln und Vorgaben für die Erstellung dieses Katalogs und die Implementierung der Zertifizierung wurden bislang noch nicht publiziert.

Zeitrahmen: 1. März 2007: Deckt Etikettierung und Zusatzinformationen ab: Betrifft, von wenigen Ausnahmen abgesehen, alle als IP definierten Produkte. Wichtiger Hinweis: Zur Weiterverarbeitung vorgesehene EIPs müssen nicht etikettiert werden. Die entsprechenden Informationen müssen vom Anbieter bereitgestellt werden, feste Termine für den Verbot bestimmter Substanzen wurden jedoch noch nicht festgelegt.

Wir sind uns jedoch der Tatsache bewusst, dass einige unserer Sensoren von unseren Kunden als Bestandteile von Systemen eingesetzt werden, die ihrerseits gesetzeskonform sein müssen. Damit wir dieser Kundengruppe den bestmöglichen Service bieten können, arbeiten wir derzeit an einem großen Programm, um die meisten unserer Sensoren gesetzeskonform zu machen.

> Produkt-Konformitätsstatus